Weltwärts als Zivildienst
Von http://www.weltwaerts.de/weltwaertsGehen/zivildienst/index.html:
Anerkannte Wehrdienstverweigerer können nach § 14 b Zivildienstgesetz über weltwärts einen Freiwilligendienst leisten, der unter drei Voraussetzungen als Ersatz für den Zivildienst anerkannt wird. (..) 3. Der Freiwilligendienst über weltwärts erfolgt bei einer Entsendeorganisation, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) als Träger bzw. Projektstelle des "Anderen Dienstes im Ausland" anerkannt ist. Diese Organisationen sind in der Stellendatenbank entsprechend gekennzeichnet.
Interessant, dass dies über den ADiA (§ 14 b ZDG) laufen wird und nur über BMFSFJ-Träger. Es wird spannend sein, was das für eine Einfluss auf die BMFSFJ-Träger und das BMFSFJ auf der einen Seite und das BMZ auf der anderen Seite haben wird. Oder bekommt der § 14 bald noch einen Zusatz?
Kommentare
Geht Weltwärts nicht schon

Geht Weltwärts nicht schon Anfang 2008 los? Dann müssen die Schreiberlinge sich aber beeilen mit dem Ändern der Texte...
verstehe ich nicht? wer muss

verstehe ich nicht? wer muss sich da mit dem schreiben von Teten beeilen? ist doch alles kein Problem oder?
Also das Ding ist ja nur

Also das Ding ist ja nur folgendes: Nur das BMFSFJ hat das Recht einen Ziviersatz zu machen. Bis jetzt. Was BMZ könnte das auch bekommen - vielleicht. Aber dann muss das Zivildienstgesetzt erweitert werden, vielleicht zu einem 14d oder so. Und wenn in diesem Gesetzt alles zu weltwärts geregelt wird, dann muss auch definiert werde was weltwärts ist. Das geht nur durch ein eigenes GEsetzt. Ein solches GEsetzt braucht viel Zeit. Die Jungs im BMZ haben im Januar 2007 angefagen und wollen im Januar 2008 die ersten Freiwillige rausschicken. also musste es verdammt fix gehen - keine Zeit für Gesetzt sondern nur für Richtlinien. Aus diesem Grund hat man sich an das BMFSFJ dran gehönt. Die grummeln natürlich ganz gewaltig. Denn FSJ im Übersee wird es so nicht mehr geben....
