Brasilien
Brasilien (portugiesisch Brasil, gemäß Lautung des brasilianischen Portugiesisch [bɾaˈziʊ]) ist der flächen- und bevölkerungsmäßig fünftgrößte Staat der Erde und mit über 186 Millionen Einwohnern der bevölkerungsreichste Südamerikas. Er nimmt 47 % des Kontinents ein und grenzt (von Nordosten gegen den Uhrzeigersinn gesehen) an Französisch-Guayana, Surinam, Guyana, Venezuela, Kolumbien, Peru, Bolivien, Paraguay, Argentinien, Uruguay und den südlichen Atlantik und hat so mit jedem südamerikanischen Land außer Chile und Ecuador eine gemeinsame Grenze.
Entsendeorganisationen, die nach Brasilien Freiwillige entsenden
Sprache
Portugiesisch
Länderkundliche Informationen
noch ausstehende Informationen
Organisationen, die nach Brasilien entsenden
bitte ergänzen!
Medizinische Informationen
noch ausstehende Informationen
Visabestimmung
Ein Touristenvisum für 3 Monate bekommt man in Brasilien problemlos bei der Einreise. Dieses kann kurz vor Ablauf nochmal um drei Monate verlängert werden. Dazu geht man zur Policia Federal und bringt ein Rückflugticket und eine Kreditkarte mit.
Will man länger als sechs Monate in Brasilien bleiben, muss man schon vor der Einreise ein Visum bei der Botschaft in Berlin oder einem der Konsulate in Frankfurt oder München beantragen. Auf der Internetseite des jeweiligen Konsulates findet man eine Liste der Unterlagen, die man dazu braucht.
In der Praxis hat sich erwiesen, dass das Münchener Konsulat sich bei der Vergabe von Visa an Freiwillige äußerst großzügig gibt, während es in Berlin oder Frankfurt nur wenigen Glücklichen mit großem Aufwand gelungen ist, ein Visum zu bekommen. Da das für einen zuständige Konsulat vom Wohnort abhängt, hat man entweder Glück und wohnt in Süddeutschland, oder aber man hat Verwandte dort, dann kann man angeben dass man gerade bei denen wohnt. Ebenfalls beliebt bei Freiwilligen ist die Variante, auf einem Touristenvisum einzureisen, nach sechs Monaten in ein Nachbarland Brasiliens auszureisen, seinen Reisepass zu "verlieren", einen neuen zu beantragen und unbescholten wieder einzureisen - mit einem neuen, wieder für sechs Monate gültigen Touristenvisum. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass dieses Vorgehen gegen das Gesetz verstößt, und ggf. strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen kann.
Literaturempfehlungen
noch ausstehende Informationen
